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   OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08 - 16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19259
OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08 - 16 (https://dejure.org/2008,19259)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.2008 - 5 U 156/08 - 16 (https://dejure.org/2008,19259)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 2008 - 5 U 156/08 - 16 (https://dejure.org/2008,19259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der mehrfachen Befristung eines Anerkenntnisses des Versicherers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Anforderungen an die Verweisung auf eine andere Tätigkeit bei befristeten Arbeitsvertrag; Unabhängigkeit neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 7; VVG § 174
    Die Mitteilung über die Leistungseinstellung wegen konkreter Verweisung muss keine Vergleichsdarstellung zwischen früherer und nunmehr tatsächlich ausgeübter Tätigkeit enthalten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der mehrfachen Befristung des Anerkenntnisses des Versicherers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Verweisung auf eine andere Tätigkeit bei Befristung eines Arbeitsvertrages; Zulässigkeit der Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 917
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01

    Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Der Umstand, dass ihr Arbeitsvertrag befristet ist, steht einer Verweisung nicht entgegen, weil sich darin nicht das versicherte Risiko sondern das allgemeine Arbeitsplatzrisiko widerspiegelt (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

    Unabhängig von dem ursprünglichen Berufsbild und den hierfür erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist es dem Versicherer nach Maßgabe der "Umschulungsklausel" im Rahmen der Nachprüfung gestattet, auch andere Tätigkeiten zu berücksichtigen, die der Versicherte aufgrund neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten, so zum Beispiel durch Umschulung, ausübt (BGH, aaO.; BGH, NJW-RR 2003, 383 ).

    Sache des Versicherers ist es dann, diesen Vortrag zu widerlegen (BGH, aaO.; BGH, Urteil vom 11.122002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

    Auch einem früher Selbständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar (BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Zwar ist der Verdienst des konkret ausgeübten neuen Berufs nicht der einzige, wohl aber ein nicht zu vernachlässigender Bewertungsfaktor (BGH, Urteil vom 11.11.1987 - IVa ZR 240/86, VersR 1988, 234 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 294/99

    Versicherungsvertrag - Anfechtung - Arglistige Täuschung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Für die Bemessung des Klageantrags zu 2., gerichtet auf die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer monatlichen Rente in Höhe von 500 Euro, war gemäß §§ 3, 9 ZPO der 3, 5-fache Jahresbetrag der nach Klageerhebung fällig gewordenen Beträge abzüglich 20 % zu berücksichtigen, somit ein Betrag in Höhe von 16.800 E. Hinsichtlich des Klageantrags Nr. 3., mit dem die Klägerin eine Befreiung von der Beitragszahlung in Höhe von monatlich 49, 18 Euro erstrebt, war ebenfalls der 3, 5-fache Jahresbetrag des Monatsbeitrags abzüglich 20 % zu berücksichtigen, somit ein Betrag in Höhe von 1.652,45 (vgl. BGH, Beschluss vom 17.5.2000 - IV ZR 294/99, NJW-RR 2000, 1266 ).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Lediglich Verweisungsmöglichkeiten, die dem Versicherer schon bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses zu Gebote standen, hat dieser auch für die Zukunft verloren und sind im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens unbeachtlich (BGH, Urteil vom 3.11.1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Sie ist für den Versicherten deshalb so bedeutsam, weil er es ist, der sich mit einer Klage gegen die durch eine Mitteilung ausgelösten Rechtsfolgen zur Wehr setzen muss (BGH, aaO.; BGH, Urteil vom 2.11.2005 - IV ZR 15105, VersR 2006, 102 ).
  • OLG Köln, 15.02.2006 - 5 U 116/05

    Geltendmachung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Die Forderung nach einer Vergleichsbetrachtung würde sich in einem solchen Fall als bloße Förmelei darstellen (BGH, aaO., m.w.N.; OLG Köln, zfs 2006, 339).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    So ist etwa die bloße Chance und Hoffnung auf Gründung eines selbständigen Betriebes nicht geschützt (OLG Saarbrücken 30.9.2008 - 5 U 156/08, VersR 2009, 917), ebenso wenig wie die bloße Hoffnung, als angestellter Sohn einmal den väterlichen Betrieb zu übernehmen, wenn die Nachfolge nicht sicher vorauszusehen ist (OLG Düsseldorf 9.11.2010 - 4 U 51/10, r+s 2011, 524 m. Anm. Schubach, jurisPR-VersR 1/2011 Anm. 5).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Angaben zu der anderen Tätigkeit als Voraussetzung der Nachvollziehbarkeit der Versichererentscheidung sind allerdings nicht erforderlich, wenn der Versicherte diese Tätigkeit konkret ausübt und daher anhand eigener Kenntnisse zu der Beurteilung in der Lage ist, ob die andere Tätigkeit seiner zuletzt ausgeübten vergleichbar ist (BGH, Urteil vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; Senat, Urteil vom 30. September 2008 - 5 U 156/08-16, VersR 2009, 917; Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 174 Rn. 25).
  • OLG Nürnberg, 15.12.2023 - 8 U 1646/23

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung,

    Die Anforderungen an die Vergleichsbetrachtung sind jedoch geringer, wenn bei einer konkreten Verweisung der Versicherte den neuen Beruf - wie hier - bereits ausübt, ihn also kennt und zu einer entsprechenden Beurteilung in der Lage ist (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Saarbrücken, r+s 2010, 521).
  • OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20

    Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der

    Die Anforderungen an die Vergleichsbetrachtung sind jedoch geringer, wenn bei einer konkreten Verweisung der Versicherte den neuen Beruf - wie hier - bereits ausübt, ihn also kennt und zu einer entsprechenden Beurteilung in der Lage ist (vgl. BGH, aaO; OLG Saarbrücken, r+s 2010, 521).
  • LG Heidelberg, 30.04.2021 - 2 O 290/20

    BU-Versicherung - Berufsunfähigkeitsanerkenntnis mit Entscheidung über Wegfall

    (3) Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagtenseite zitierten Rechtsprechung (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.09.2008, AZ: 5 U 156/08-16, juris; OLG Köln, Urteil vom 15.02.2006, AZ: 5 U 116/05, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 U 156/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38448
OLG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 U 156/08 (https://dejure.org/2009,38448)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.06.2009 - 5 U 156/08 (https://dejure.org/2009,38448)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 5 U 156/08 (https://dejure.org/2009,38448)
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